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Sind gehaltene Aufnahmen sinnvoll?

Dr. ...


Sind gehaltene Aufnahmen sinnvoll?

Aus meiner Erfahrung werden gehaltene Aufnahmen lediglich in den unfallchir. Abteilungen durchführt, die BG-Regularien unterliegen. Kann eine klare Instabilität damit nicht nachgewiesen werden (warum auch immer), können die Patienten nach Erstellung eines D13 sehr schnell auf den GKV-Weg abgeschoben werden und therapieresistente Beschwerden nach adäquaten Distorsionen werden auf vermeintliche Vorschäden geschoben!

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1 von 1 Mitgliedern fanden folgenden Kommentar hilfreich:

Dr. ...Dr. ...
FA für Allgemeine Chirurgie + Visceralchirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie

Da sind mehrere Problemkreise: (es geht wohl um Sprunggelenksverletzungen). Bei massivem Hämatom und Schwellung ist eine gehaltene Aufnaheme nicht hilfreich, von einer behandlungsbedürftigen Bandverletzung ist auszugehen. Bei nur geringer Klinik kann eine Aufklappbarkeit allerdings Hinweis auf eine vorbestehende Instabilität sein. Da muss man dann genauer hinschauen, Unfallmechanismus? Vorbeschwerden? frühere Verletzungen?
Spätestens 2-3 Tage nach Unfall ist eine gehaltene Aufnahme obsolet, da sie eine erneute Traumatisierung des Gelenks verursacht.
Dass viele Kollegen in der BG Behandlung die Rechtsgrundlagen bei der Kauslitätsbeurteilung nicht kennen, kann ich aber leider bestätigen. (Richtungsgebende Verschlimmerung liegt viel häufiger vor, als allgemein anerkannt wird)

Dr. ...Dr. ...
Orthopädie und Unfallchirurgie

Hier kann ich dem Kollegen Renebauer nur zustimmen (s. mein Kommentar 20.01.2008) Die Bandnähte sind verlassen worden, weil es kaum einen Unterschied macht, ob das OSG konservativ heilt oder operiert wird. Gehaltende Aufnahmen sind wirklich nur sinnvoll, wenn der Pat. z.B. zwei Wochen nach Trauma ein Instabilitätsgefühl hat oder rezidivierende Distorsionen hat. Ist diese der Fall, liegt in der Regel eine Instabilität vor und man macht bei der Aufnahme auch nichts schlimmer. Ansonsten provoziert man ein erneutes Trauma. Der Pat. wird begeistert sein.Vor OP muss sowieso ein MRT erfolgen!

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Dem Beitrag wurden folgende Fachgebiete zugeordnet:
Orthopädie und Unfallchirurgie, Radiologie,

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letzte Änderung: 8.5.2012 18:23